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Was ist Mehrfahrerbetrieb?

Mehrfahrerbetrieb liegt vor, wenn sich mindestens zwei Fahrer im Fahrzeug befinden und zwischen den täglichen oder wöchentlichen Ruhezeiten zum Fahren zur Verfügung stehen. Der zweite Fahrer darf innerhalb der ersten Stunde dem Mehrfahrerbetrieb anschließen. Für den restlichen Zeitraum muss jedoch ein weiterer Fahrer anwesend sein, damit die Sonderregelung für den Mehrfahrerbetrieb gilt.

Wenn die Voraussetzungen für den Mehrfahrerbetrieb erfüllt sind, darf jeder Fahrer innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden, gerechnet ab dem Ende seiner vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 aufeinanderfolgenden Stunden einlegen. Alle übrigen geltenden Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen weiterhin eingehalten werden.

Wesentliche Voraussetzungen

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    Der zweite Fahrer muss innerhalb einer Stunde nach Beginn des Mehrfahrerbetriebs durch den ersten Fahrer dem Mehrfahrerbetrieb anschließen.

     

  • Nach Ablauf der ersten Stunde müssen sich für den restlichen Zeitraum des Mehrfahrerbetriebs mindestens zwei Fahrer im Fahrzeug befinden.

     

  • Kartenwechsel: Es wird dringend empfohlen, die Karten in der folgenden Reihenfolge zu handhaben:

     

  • Beim Entnehmen: Entnehmen Sie zunächst die Fahrerkarte aus Steckplatz 1 und warten Sie, bis die Karte

     

  • ausgeworfen wird. Entnehmen Sie anschließend die Beifahrerkarte aus Steckplatz 2.

     

  • Beim Einstecken: Stecken Sie zunächst die Beifahrerkarte in Steckplatz 2 ein und beantworten Sie die Fragen.

     

  • Stecken Sie anschließend die Fahrerkarte in Steckplatz 1 ein und beantworten Sie die Fragen.

     

    • Es wird dringend empfohlen, die Karte NICHT um Mitternacht (23:59 – 00:01 Uhr) zu wechseln, da zu diesem Zeitpunkt die Verarbeitung der Kartendaten durch den Fahrzeug (VU) erfolgt (gesetzliche Vorschriften).

       

    • Es wird dringend empfohlen, die Karte NICHT während einer Fahrt mit der Fähre oder im Zug zu wechseln.

       

  • Jeder Fahrer muss seine Tätigkeiten ordnungsgemäß mit seiner eigenen Fahrerkarte und im richtigen Kartenschacht aufzeichnen.

     

  • Jeder Fahrer muss innerhalb des maßgeblichen 30-Stunden-Zeitraums eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 aufeinenderfolgenden Stunden einlegen.

     

  • Wird lediglich eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden eingelegt, ist diese bei der Beurteilung des gesamten Ruhezeitmusters des Fahrers als reduzierte tägliche Ruhezeit zu berücksichtigen. Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf ein Fahrer höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten einlegen.

Wichtig: Der Mehrfahrerbetrieb verlängert den Zeitraum für die tägliche Ruhezeit von 24 auf 30 Stunden. Die zulässigen täglichen, wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Lenkzeiten eines einzelnen Fahrers werden dadurch jedoch nicht erhöht.

 

Häufig gestellte Fragen

Darf der zweite Fahrer 45 Minuten nach Beginn des Mehrfahrerbetriebs durch den ersten Fahrer eintreffen?
✓ JA
Der zweite Fahrer darf zu jedem Zeitpunkt innerhalb der ersten Stunde hinzustoßen.

Darf der zweite Fahrer 90 Minuten nach Beginn des Mehrfahrerbetriebs durch den ersten Fahrer eintreffen?
✕ NEIN
Die einstündige Frist wurde überschritten. Daher kann die Sonderregelung für den Mehrfahrerbetrieb für diesen Dienst nicht angewendet werden.

Darf ein Fahrer eine 45-minütige Pause einlegen, während der andere fährt?
✓ JA
Im Mehrfahrerbetrieb können 45 aufeinanderfolgende Minuten, die als Bereitschaftszeit aufgezeichnet werden, die Anforderungen an die Lenkzeitspause erfüllen, sofern der Beifahrer keine Arbeit verrichtet und den Fahrer, der das Fahrzeug lenkt, nicht unterstützt.

Darf ein Fahrer das Fahrzeug während des Mehrfahrerbetriebs verlassen, während der andere weiterhin die Voraussetzungen für den Mehrfahrerbetrieb erfüllt?
✕ NEIN
Nach Ablauf der ersten Stunde muss für den restlichen Zeitraum des Mehrfahrerbetriebs ein weiterer Fahrer anwesend sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, gelten die Vorschriften für den Einfahrerbetrieb. Die 30-Stunden-Sonderregelung kann dann nicht in Anspruch genommen werden.

Müssen beide Fahrer ihre Fahrerkarten verwenden?
✓ JA
Jeder Fahrer muss seine eigene Fahrerkarte verwenden und seine und die Aktivitäten korrekt aufzeichnen Der Fahrer, der das Fahrzeug lenkt, verwendet Kartenschacht 1; der Beifahrer verwendet Kartenschacht 2.

Darf beim Mehrfahrerbetrieb ein Zeitraum von 30 Stunden bis zur täglichen Ruhezeit genutzt werden?
✓ JA
Jeder Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende seiner vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 nacheinanderfolgenden Stunden einlegen, sofern die Voraussetzungen für den Mehrfahrerbetrieb und alle übrigen geltenden Vorschriften erfüllt sind.

Bedeutet die 30-Stunden-Regelung, dass beide Fahrer 30 Stunden lang arbeiten dürfen?
✕ NEIN
Die 30 Stunden bezeichnen den Zeitraum, innerhalb dessen die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit genommen werden muss. Wenn der Fahrer beabsichtigt, neun aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit zu nehmen, muss diese Ruhezeit normalerweise spätestens 21 Stunden nach dem Ende der vorherigen geltenden täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit beginnen. Dies bedeutet nicht, dass 21 Stunden ununterbrochene Arbeit oder Lenkzeit zulässig sind.

Gilt eine Ruhezeit von 9 Stunden als reduzierte tägliche Ruhezeit?
✓ JA
Eine Ruhezeit von 9 Stunden gilt als reduzierte tägliche Ruhezeit und wird auf die Höchstzahl von drei reduzierten täglichen Ruhezeiten zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten angerechnet.


Hinweis zur Auslegung

Diese Beispiele dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe. Bevor entschieden wird, ob ein Verstoß vorliegt, sollten stets die Tachographenaufzeichnungen sowie die vollständigen Umstände des jeweiligen Einsatzes geprüft werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Transport- oder Compliance-Abteilung Ihres Unternehmens.